Abgabe Hilfsmittel

Dr. med. Michael Borsky

April 22, 2021

So wird also durch eine «Sparmassnahme» eine weitere Verteuerung des Gesundheitswesens vorgeschrieben.

Durch eine neue Verordnung wird die Abgabe von Hilfsmitteln in einer ärztlichen Praxis geregelt. Maximal dürfen nun auf den Einkaufspreis noch x Prozent zusätzlich verrechnet werden. In der Praxis heisst dies Folgendes:

Ein Patient benötigt nach einem Eingriff am Kreuzband und Meniskus eine Schiene, die in einem bestimmten Bewegungsumfang limitiert ist. Diese hat er bis anhin in unserer Praxis bezogen, sie wurde hier angepasst und der Patient bezüglich Funktion instruiert. Der Versicherung entstanden dadurch Kosten von etwa x Franken. Da sich für uns mit dem oben erwähnten maximalen Betrag den wir neu verrechnen dürfen der Bestell-, Lagerungs- und Personalaufwand nicht lohnt schicken wir die Patienten nun zum Orthopädisten. Dieser gibt die gleiche Schiene ab, berät und instruiert den Patienten und verrechnet dem Versicherer seinen Aufwand nach dem Spezialtarif des Orthopädisten Verbandes. Diese Summe wird in etwa 150 bis 200% unseres alten Preises betragen.

So wird also durch eine «Sparmassnahme» eine weitere Verteuerung des Gesundheitswesens vorgeschrieben. Schuld werden aber bei der nächsten Prämienerhöhung mit Sicherheit wir Ärzte sein.